Inklusion

Jedes Kind hat ein Recht darauf, als individueller Menschen mit all seinen Stärken und Schwächen angenommen und geachtet zu werden. (Janucz Korzac)


Ziel von Inklusion ist eine Gesellschaft, in der grundsätzlich jedes Individuum in seiner Eigenart gleichwertig anerkannt wird. Statt die Benachteiligung als individuelle Eigenschaft zu begreifen, soll die Aufmerksamkeit auf die Bedingungen gelegt werden, die das einzelne Kind, den einzelnen Jugendlichen behindern.

UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusion als Menschenrecht

Die UN-Behindertenrechtskonvention markiert einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung von Inklusion. Sie trat in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft und gilt seither auch für Deutschland als verbindlich.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt deren Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Art. 3). Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern und Jugendlichen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Inklusion ist hier als Menschenrecht festgeschrieben.

Mit einer breiten Umsetzung von Inklusion stehen wir in Deutschland trotz zahlreicher Initiativen und Projekte aber immer noch am Anfang.

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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Studie zeigt große Zustimmung zu Inklusion

Menschen mit und ohne Behinderung sollten in unserer Gesellschaft gleichberechtigt zusammenleben. Dieser Ansicht sind 85 % der Bundesbürger. 94 % sagen, dass Kinder mit und ohne Beeinträchtigung in ihrer Freizeit die Möglichkeit haben sollten, gemeinsam aufzuwachsen. Das ergab eine aktuelle repräsentative Umfrage, im Auftrag der Aktion Mensch und der ZEIT.

Mehr zu der Umfrage erfahren Sie hier: Studie inklusive Schule 2019.